Platzregeln
1. Aus (Regel 18.2)
Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle sowie Zäune gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. Zusätzlich gelten alle gepflasterten Flächen (Parkplatz, Greenkeeping-Betriebshof, um Klubhaus u. Caddiehallen) auf dem gesamten Golfplatzgelände als Aus.
2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1) (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse)
a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
b) Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:
- Neue Einsaaten
- Frisch verlegte Soden
- Mit Kies verfüllte Drainagegräben
c) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen und Bäume einschließlich der umgebenden Mulchringe, sind ungewöhnliche Platzverhältnisse.
3. Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert. (entspricht DGL Hardcard)
4. Spielverbotszonen (Regel 2.4) sind folgende Bereiche:
- Boden in Ausbesserung, wenn gekennzeichnet durch blaue Pfähle mit grünem Kopf und / oder blaue Einkreisungen
- Anpflanzungen und Bäume, die mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnet sind, einschließlich der sie umgebenden Mulchringe.
Bei Behinderung durch eine Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.
Das Betreten einer Spielverbotszone kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.
5. Bestandteile des Platzes sind alle Wege (auch mit künstlicher Oberfläche).
6.Üben vor und zwischen den Runden eines Wettspiels ist auf dem Chipping-Grün und dem Putting-Grün erlaubt.
7. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung:
- unverzügliche Unterbrechung des Spiels (Gefahr) = ein langer Ton
- Unterbrechung des Spiels = wiederholt 3 kurze Töne
- Wiederaufnahme des Spiels = wiederholt 2 kurze Töne
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).
Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe
Sonderplatzregeln
Bahn 8:
Beim Spielen von Bahn 8 gelten die kurzgemähten Flächen (Fairway/Vorgrün/Grün) von Bahn 7 als Aus.
Bahn 11:
Als Spielverbotszone (Regel 2.4) gilt die neu angepflanzte Fläche neben Grün 11 (blaue Einkreisung).
Bei Behinderung durch diese Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.
Dabei muss der Spieler seinen Ball straflos droppen und folgenden Erleichterungsbereich wählen:
- der nächstgelegene Punkt, an dem keine Beeinträchtigung mehr vorliegt
- innerhalb einer Schlägerlänge, allerdings nicht näher zum Loch.
Das Betreten einer Spielverbotszone ist strengstens untersagt und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.