Rahmenausschreibung des Golf-Klub Braunschweig e.V.
Golf soll allen Spaß machen!
Für das Golfspiel auf unserer Anlage gelten grundsätzlich die Regeln der R&A Rules Limited (R&A), die Wettspielordnung, die Handicap-Regeln und Regeln des Deutschen Golfverbandes (DGV), die Spiel- und Platzordnung, die Wettspielordnung sowie die Platzregeln des Golf-Klub Braunschweig e. V..
Golfspielen soll allen Spaß machen, deshalb sollte es für jeden Golfer eine Selbstverständlichkeit sein, sich entsprechend der Verhaltensvorschriften zu verhalten, die Rahmenausschreibung zu beachten und die Entscheidungen der Spielleitung und Platzaufsicht zu beachten und zu respektieren.
Die Sicherheit der sich auf der Anlage befindlichen Personen hat höchste Priorität!
Gegenseitige Rücksichtnahme (insbesondere gegenüber Anfängern) und Fairplay sind unverzichtbare Prinzipien des Golfsports.
Um all dies zu gewährleisten, hat der Vorstand des Golf-Klub Braunschweig e. V. für seine Mitglieder und Gäste folgende Rahmenausschreibung festgelegt, die für sämtliche Turniere auf der Anlage verbindlich gilt.
§ 1 Ausschreibung
- Die vom Klub für die Saison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage des Golf-Klub Braunschweig e. V. veröffentlicht.
- Für Einzeleinheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung verbindlich, die vor Beginn des Wettspiels an der Informationstafel im Klubhaus und online über PC Caddie veröffentlicht wird. Aus ihr geht insbesondere hervor:
- Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
- Spielbedingungen unter Zugrundelegung der offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes
- Art der Vorgabe und Hinweis auf Handicaprelevanz
- Teilnahmevoraussetzungen und höchste HCPI der Teilnehmer
- Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge
- Höchstzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen
- Ort, Termin, Frist des Wettspiels
- Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
- Nenngeld
- Preise
- Stechen
- Spielleitung:
Zunächst kann sich die Ausschreibung mit dem allg. Hinweis begnügen. Die Spielleitung liegt beim DGV-Mitglied, LGV oder DGV. In der Ausschreibung, durch einen gesonderten Aushang oder auf der aktuellen Startliste muss jedoch vor dem 1. Start des Wettspiels die Spielleitung namentlich benannt werden.
Soweit diese Rahmenausschreibung und die Einzelausschreibung kollidieren, geht die Einzelausschreibung dieser Rahmenausschreibung vor.
§ 2 Nennliste und Meldeschluss
- Anmeldungen können ausschließlich über PC Caddie erfolgen. Ausnahme: Klubmeisterschaften (nur über Meldelisten an der Turniertafel)
- Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren sowie eine gesonderte Flightzusammenstellung gelten
- Meldungen nach dem offiziellen und in der speziellen Ausschreibung zum Wettspiel festgelegten Meldeschluss, bzw. nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl, werden auf einer Warteliste in der Reihenfolge nach ihrem Eingang verwaltet. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen nach Meldeschluss Personen der Warteliste in das reguläre Teilnehmerfeld aufzunehmen.
§ 3 Meldegebühr
Die Höhe der Meldegebühr wird in der Einzelausschreibung festgelegt. Die Meldegebühr zieht der Golf-Klub Braunschweig von seinen Teilnehmern ein. Hierfür müssen die Teilnehmer bei der Onlineanmeldung ein Lastschrift-Mandat erteilen. Wer sich nicht spätestens bis zum Meldeschluss von der Meldeliste/Warteliste wieder streicht, nach Meldeschluss nicht erscheint oder sich nach Meldeschluss abmeldet, hat ebenfalls die Meldegebühr zu bezahlen.
§ 4 Startliste
- Nach Meldeschluss wird durch das Sekretariat eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist:
- Name und HCPI aller Bewerber sowie ihre Zusammenstellung in Spielgruppen
- genaue Startzeiten (Tag und Uhrzeit) sowie Start-Tee für alle Bewerber
- die Mitglieder der Wettspielleitung
- Bei handicaprelevanten Wettspielen erfolgt die Flighteinteilung grundsätzlich nach HCPI (Abweichungen in begründeten Ausnahmefällen obliegen der Spielleitung).
- In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss bis unmittelbar vor Wettspielbeginn noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.
- Die Startliste wird spätestens einen Tag vor dem Wettspiel ausgehängt und veröffentlicht, ausgenommen sind Wettspiele, die am selbigen Tag Meldeschluss haben und auch stattfinden.
§ 5 Teilnehmer und Zählkarte
Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für:
- die Beachtung und Einhaltung der Platzregeln des GK Braunschweig, einschließlich der Regelungen zur Benutzung der Driving Range
- die Einhaltung der Richtzeiten (unangemessene Verzögerung, zügiges Spiel, Regel 5.6)
- die Einhaltung der Regel 4.1 und Regel 4.2, die besagen, dass nur Driverköpfe und Bälle zugelassen sind, die auf der vom R&A herausgegebenen gültigen Liste aufgeführt sind.
- die Einhaltung des Dopingverbots
- die Entrichtung des Nenngelds (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels, das auch im Falle der Nichtteilnahme fällig ist (vgl. §3)
- die Richtigkeit und Lesbarkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (HCPI und Spielergebnis)
- das genaue Einhalten der Startzeit
- die Einreichung seiner Zählkarte
§ 6 Startverspätung / Spielzeit
- Bei Startverspätung gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5.3a der Golfregeln.
- Teilnehmer, die ihre Abschlagszeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, werden im Zählspiel mit zwei Strafschlägen, im Lochwettspiel mit Verlust des ersten Loches bestraft. Größere Verspätungen werden mit Disqualifikation bestraft. Der Teilnehmer darf dann nicht mehr am Turnier teilnehmen.
- Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeit zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind (siehe Scorekarte), mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen.
Strafe für Verstoß:
- Verstoß: 1 Schlag
- Verstoß: 2 Schläge
- Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen von zwei Löchern verzögert, wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
Hinweis: Unabhängig davon gilt Regel 5.6 weiter: Bei unangemessener Spielverzögerung (z. B. Ballsuchen länger als 3 Min.) fallen zusätzliche Strafen an.
§ 7 Zähler
Die Bestimmung des Zählers erfolgt auf der Zählkarte durch Computerausdruck oder durch den Starter.
§ 8 Wettspielleitung
- Die Wettspielleitung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
- Sie kann im Zuge dieser Aufgabe:
- über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
- Änderungen in der Zusammenstellung von Spielergruppen bis unmittelbar vor Beginn des Wettspiels vornehmen
- alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen
- aufgrund besonderer Umstände die für allg. Spielbetrieb gültigen Platzregeln korrigieren bzw. ergänzen
- Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Rahmenausschreibung erleiden.
§ 9 Regelentscheidungen durch die Spielleitung
- Bezüglich Entscheidungen der Spielleitung wird auf die Regel 20 verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinn, dass der Spieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist (Regel 20.2d). Die Spielleitung entscheidet im Falle einer Disqualifikation als Gesamtausschuss mit Mehrheit. Die Spielleitung kann Platzrichter bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt, ist deren Entscheidung endgültig.
- Beanstandungen, die Auswirkungen auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 20 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer den Platz verlassen hat, eingebracht werden (Ausgenommen: Beanstandungen nach Regel 20.2e).
- Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse, nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang angeschlagen und öffentlich gemacht sind.
§ 10 Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
Für die Aussetzung des Spiels gilt grundsätzlich Regel 5.7. Setzt die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr aus, gilt:
- Ein langer Signalton = Sofortige Spielunterbrechung
- Drei kurze Signaltöne = Unterbrechung
- Zwei kurze Signaltöne = Spielwiederaufnahme
§ 11 Gleiche Ergebnisse, Stechen
Soweit nicht besonders in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel vermerkt, gilt, dass bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden wird:
- Die letzten 9, 6, 3, 1 Löcher nach Vorgabenverteilungsschlüssel, bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
- Bei einem Wettspiel über mehr als 18 Löcher werden zunächst die letzten 18 Löcher der einzelnen Runden herangezogen, bei weiterer Gleichheit wird wie unter a beschrieben fortgesetzt.
- Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death“ statt. Die Bahnen für das „Sudden Death“ werden durch die Spielleitung festgelegt.
§ 12 Ergebnisliste
Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Ergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am Schwarzen Brett im Clubhaus oder auf der Homepage des Golfclubs veröffentlicht. Nach Ablauf der 48 Stunden ist ein Protest nicht mehr möglich.
§ 13 E-Carts und Caddies
Die Benutzung von E-Carts bei handicaprelevanten Turnieren ist gestattet.
Der Einsatz von Caddies ist gestattet.
§ 14 Siegerehrung / Preise / Klasseneinteilung
Generell sollte jeder Teilnehmer aus Gründen der Verhaltensrichtlinien bis zur Siegerehrung bleiben. Nicht anwesende Sieger haben eine Woche lang die Möglichkeit sich ihre Preise aus dem Sekretariat abzuholen. Danach gehen diese zurück in den Preispool, der am Ende der Saison mit ausgespielt wird. Bei verderblichen Preisen behält sich die Spielleitung die Option einer anderweitigen Verwendung vor; alles Weitere ist der Einzelausschreibung zu entnehmen.
Die Anzahl und Einteilung der Klassen ergibt sich aus der Einzelausschreibung.
§ 15 Bilder und Videos
Die Fotos und Videos die während eines Wettspiels und der Siegerehrung gemacht werden, werden für Zwecke der Darstellung auf der Homepage, im Newsletter, in verschiedenen Golfclub Magazinen und Zeitungen sowie im Bereich Social Media verwendet.
Ist die Darstellung in einem der vorher genannten Medien nicht gewünscht, muss dieses schriftlich im Sekretariat hinterlegt werden.
Vorstand des Golf-Klub Braunschweig
Braunschweig, 02.08.2021